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Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – StandAG

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2017, 1097)


Die barrierewirksamen Gesteine eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen ein möglichst hohes Rückhaltevermögen gegenüber den langzeitrelevanten Radionukliden besitzen.
3Indikatoren hierfür sind die Sorptionsfähigkeit der Gesteine beziehungsweise die Sorptionskoeffizienten für die betreffenden Radionuklide nach der unten stehenden Tabelle, ein möglichst hoher Gehalt an Mineralphasen mit großer reaktiver Oberfläche wie Tonminerale sowie Eisen- und Mangan-Hydroxide und -Oxihydrate, eine möglichst hohe Ionenstärke des Grundwassers in der geologischen Barriere sowie Öffnungsweiten der Gesteinsporen im Nanometerbereich.


Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstig bedingt günstig weniger günstig
Sorptionsfähigkeit der
Gesteine des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs
Kd-Wert für folgende
langzeitrelevante Radionuklide
0,001 m3/kg
Uran,
Protactinium, Thorium,
Plutonium, Neptunium,
Zirkonium, Technetium, Palladium,
Jod,
Cäsium,
Chlor
Uran,
Plutonium, Neptunium,
Zirkonium, Technetium, Cäsium
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88
Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25